Im Fall eines positiven Schnelltests / PCR-Tests oder einer nachgewiesenen Covid-Infektion oder bei Verdachtsfall, schreiben Sie bitte jederzeit eine E-Mail an verwaltung@bgs-giessen.de
Ihre Nachricht wird immer von der Schule wahrgenommen, bearbeitet und Sie werden von der Schulleitung bzgl. des weiteren Vorgehens unterstützt und informiert.
Regelungen ab dem 02. Mai 2022
- Entfall der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen
- Entfall des Testhefts
- Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause (Ausgabemodalitäten an der BGS siehe unten)
- Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
- Sport-, Musikunterricht und Ganztag/Pakt ohne Einschränkungen möglich
- Grundlegende Hygienemaßnahmen gelten weiter (u.a. Lüften, Händewaschen, Husten- und Niesetikette)
- Verkürzung der Absonderungspflicht von bisher zehn auf nun fünf Tage bei Fortsetzung der eigenverantwortlichen Isolation bis 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr bestehen
Elternschreiben zu den Änderungen ab 02.05.2022: Zum Elternbrief
Ausgabemodalitäten für die freiwillige Testung an der Brüder-Grimm-Schule bis zu den Sommerferien 2022
Die Ausgabe der Tests erfolgt aus organisatorischen Gründen in allen Jahrgängen von der Grundschule bis zur Klasse 10 klassenweise im Rahmen einer SV-Stunde.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten an folgenden Terminen ihre Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen, die mit nach Hause genommen werden:
Montag, 2. Mai 2022, 5. Stunde
Mittwoch, 18. Mai 2022, 5. Stunde
Dienstag, 7. Juni 2022, 5. Stunde
Mittwoch, 22. Juni 2022, 5. Stunde
Montag, 11. Juli 2022, 5. Stunde.
Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens Sonntag, den 1. Mai 2022, 20 Uhr über diesen Link https://forms.office.com/r/54zQanCdqR mit.
Für die Eltern der GrundschülerInnen ist die Information noch wichtig, dass die Kinder, sofern sie an den angegebenen Test-Ausgabeterminen keine 5. Stunde haben, die Tests in der letzten Unterrichtsstunde ausgehändigt bekommen. Sie müssen selbstverständlich nicht länger in der Schule bleiben. Mit der Ausgaberegelung in der 5. Stunde wollten wir eine Kontinuität erreichen und auch vermeiden, dass die Kinder die Tests den gesamten Schulvormittag mit sich herumtragen müssen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?
Isolation gilt für diejenigen, die positiv auf das Virus getestet wurden. Ein weiterer Begriff ist Absonderung.
Quarantäne gilt für Angehörige, die engen Kontakt mit der infizierten Person hatten/haben, aber selber nicht infiziert sind.
Ein Schnelltest auf das Coronavirus ist bei meinem Kind positiv ausgefallen.
Ihr Kind darf nicht in die Schule kommen. Sie müssen Ihr Kind in einem Testzentrum oder bei eine Arzt einem PCR-Test unterziehen lassen. Bitte mailen Sie das Testergebnis des PCR-Tests an verwaltung@bgs-giessen.de
Der PCR-Test meines Kindes ist positiv.
Ihr Kind muss in häusliche Isolation. Alle weiteren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne. Weitere Infos finden Sie im Dokument oben oder unter https://bgs-kleinlinden.de/wp-content/uploads/Quarantaene-1.jpg
Ein Schnelltest zu Hause war positiv, später durchgeführte Schnelltests waren negativ.
Es muss ein PCR-Test gemacht werden.
Was tun, wenn Rückkehrer aus der Absonderung einen positiven Schnelltest haben?
Wenn Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der Rückkehr aus der Absonderung im schulischen Schnelltest positiv getestet werden,
- dann dürfen sie die Schule nicht besuchen, da der Schnelltest positiv war.
- Danach müssen sie sich aber nicht erneut mittels PCR testen (können aber)
- Sie müssen nicht erneut in die Absonderung.
- Sie müssen 2 Tage später wieder zur Schule gehen, am schulischen Schnelltest teilnehmen und sobald dieser Test negativ ausfällt, können sie am Unterricht teilnehmen.
Keine Quarantäne
- Personen mit Boosterimpfung (auch bei Impfung mit Johnson und Johnson sind 3 Impfungen notwendig!)
- Zweimalig Geimpfte (auch bei Johnson und Johnson!), ab Tag 15 bis Tag 90 nach zweiter Impfung
- Geimpfte und nachträglich Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
- Genesene ab Tag 28 bis Tag 90 (3 Monate)
- Sollten bei diesen Personen Symptome auftreten, müssen auch sie sich in Quarantäne begeben.
Weitere Informationen
Aktuell gültiger Hygieneplan vom 02.05.2022: Zum Hygieneplan 10.0
Informationen für Eltern vom Hessischen Kultusministerium
Elternbrief vom 28.04.2022 | Hessisches Kultusministerium
Elternbrief vom 23.02.2022 | Hessisches Kultusministerium
Elternbrief vom 20.12.2021 | Hessisches Kultusministerium
Elternbrief vom 04.11.2021 | Hessisches Kultusministerium
Elternbrief zu den Herbstferien | Hessisches Kultusministerium
Elterninformationen | Hessisches Kultusministerium
Informationen zu schulischen Selbsttests und dem Testheft
Häufige Fragen zu schulischen Selbsttests: Hier klicken
Informationen zu den schulischen Testheften: Hier klicken