Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
anbei finden Sie die Abfrage zur Notbetreuung der Klassen 1-6.
Bitte klicken Sie ggf. auf „Formular ausfüllen.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
den Informationen des Hessischen Kultusministeriums konnten Sie entnehmen, dass ab dem 22.02.2021 für die Jahrgänge 1 – 6 Wechselunterricht vorgesehen ist, welcher an der BGS tageweise erfolgen wird. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird auch an der BGS eine Notbetreuung angeboten.
Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden, kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern
a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder
d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.
Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Das entsprechende Formular finden Sie hier https://bgs-kleinlinden.de/wp-content/uploads/Bescheinigung-Arbeitgeber-220221.pdf oder erhalten es in der Schule. Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung an david.strassheim@bgs-giessen.de oder geben Sie sie in der Schule ab.
Die Online-Anmeldung ist wöchentlich ausschließlich von Sonntag bis Mittwoch 11 Uhr für die jeweilige Folgewoche möglich und nur in Kombination mit einer vorliegenden Bescheinigung des Arbeitgebers gültig.
Herzliche Grüße
Barbara Burggraf
Schulleiterin